Genehmigungsverfahren und Störfallvorsorge

Genehmigungsverfahren und Störfallvorsorge

Genehmigungsverfahren

Die meisten Vorhaben bedürfen vor ihrer Errichtung einer behördlichen Genehmigung. Die Details eines solchen Zulassungsverfahrens richten sich dabei meist nach der Art der zu errichtenden Anlage. Hierbei sind eine Menge Gesetze zu beachten. Meist sind wegen umweltrechtlicher Bestimmungen das Baurecht, das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und der Immissionsschutz maßgebend.

Als erfahrener Dienstleister auf diesem Sektor können wir Sie beispielweise in folgenden Genehmigungsverfahren unterstützen:

  • nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswassergesetzen
  • nach TA Lärm
  • nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Wir erarbeiten für Sie alternative Lösungen für genehmigungspflichtige Anlagen und bauen eine Brücke zwischen Antragsteller und Behörde.

Dokumentation gemäß Störfall-Verordnung

Für Betreiber einer Anlage, die unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fällt, gelten Grundpflichten (untere Klasse) und ggf. abhängig vom Gefährdungspotential der Anlage erweiterte Pflichten (obere Klasse). Zu unserem Stammpersonal gehören mehrere bekannt gegebene Sachverständige nach § 29 b BImSchG sowie Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die Ihnen z. B. als beauftragte Person bei der Umsetzung der Störfall-Verordnung hilfreich zur Seite stehen:

  • Störfallbeauftragter (Sicherheitsberichte, Sicherheitskonzepte, interne Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, Information an die Öffentlichkeit)
  • Immissionsschutzbeauftragter (Genehmigungsverfahren, Emissionskataster)
  • Bekannt gegebene Sachverständige nach § 29 b BImSchG (Gutachten, sicherheitstechnische Prüfungen, Sicherheitsanalysen)

 Wir übernehmen für Sie u.a.:

  • Ermittlung des Gesamtgenehmigungsbedarfes
  • Erschließen von technischen und finanziellen Alternativen (Projektförderung)
  • Mediationsverfahren Öffentlichkeit – Betreiber – Behörde
  • Aufbau und Pflege von Sicherheitsmanagementsystemen (Anhang III StörfallV)
  • Erstellen und Prüfen von Sicherheitsberichten gemäß StörfallV
  • Erstellen / Aktualisieren des Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen
  • Erstellen und Prüfen von internen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
  • Unterstützung zur Information der Öffentlichkeit (Anhang V StörfallV)
  • Durchführung von Sicherheitsanalysen (PAAG / HAZOP / LOPA u.a.)

Referenzen (Auszug)