Dokumentation gemäß Störfall-Verordnung
Für Betreiber einer Anlage, die unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fällt, gelten Grundpflichten (untere Klasse) und ggf. abhängig vom Gefährdungspotential der Anlage erweiterte Pflichten (obere Klasse). Zu unserem Stammpersonal gehören mehrere bekannt gegebene Sachverständige nach § 29 b BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) sowie Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die Ihnen z. B. als beauftragte Person bei der Umsetzung der Störfall-Verordnung hilfreich zur Seite stehen:
- Störfallbeauftragter (Sicherheitsberichte, Sicherheitskonzepte, interne Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, Information an die Öffentlichkeit)
- Immissionsschutzbeauftragter (Genehmigungsverfahren, Emissionskataster)
- Bekannt gegebene Sachverständige nach § 29 b BImSchG (Gutachten, sicherheitstechnische Prüfungen, Sicherheitsanalysen)
Wir übernehmen für Sie:
- Aufbau und Pflege von Sicherheitsmanagementsystemen (Anhang III StörfallV)
- Erstellen und Prüfen von Sicherheitsberichten gemäß StörfallV
- Erstellen / Aktualisieren des Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen
- Erstellen und Prüfen von internen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
- Unterstützung zur Information der Öffentlichkeit (Anhang V StörfallV)
- Durchführung von Sicherheitsanalysen (PAAG / HAZOP u.a.)
Referenzen (Auszug)