Brandschutz

Brandschutz

Flucht- und Rettungspläne

Diese sollen bei einem Notfall bzw. Unfall oder Brand den gekennzeichneten Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie bzw. zu einem sicheren Ort anzeigen. Sie enthalten zusätzliche Regeln für das Verhalten bei Unfällen und im Brandfall. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Verpflichtung zur dauerhaften Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber formuliert, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern (§ 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung). Die Pläne sind mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 Feuerwehrpläne

Diese dienen den Einsatzkräften der schnellen Orientierung auf dem Betriebsgelände und in Gebäuden. Sie geben Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte. Die Pläne bestehen aus der allgemeinen Objektbeschreibung (textlicher Teil), dem Lageplan und Geschossplänen gemäß DIN 14095. Die Pläne sind mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 Feuerwehrlaufkarten

Diese sind an der Brandmeldezentrale zugänglich vorzuhalten. Sie zeigen den Weg von der Zentrale bis zum ausgelösten Brandmelder. Die Karten sind eine der Voraussetzungen zur Aufschaltung der Brandmeldeanlage bei der zuständigen Feuerwehr und werden nach DIN 14675 erstellt.

 Brandschutzordnung

Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Nach DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) § 24 Absatz 5 und DGUV Information 205-001 ist der Unternehmer zu Aushängen die über Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen informieren verpflichtet.
Gemäß DIN 14096 müssen Brandschutzordnungen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen.

Eine Brandschutzordnung gliedert sich in die folgenden drei Teile:

  • Teil A: richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil ist auszuhängen und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.
  • Teil B: richtet sich an alle Personen die sich langfristig und oder regelmäßig im Gebäude aufhalten und enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Dieser Teil ist allen Mitarbeitern in schriftlicher Form auszuhändigen.
  • Teil C: richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut sind wie z.B. Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer, Sicherheitsbeauftragter u. a. In diesem Teil werden alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen für diesen Personenkreis mit besonderen Brandschutzaufgaben beschrieben.

 Wir übernehmen für Sie u.a.:

  • Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß DIN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010
  • Ermittlung von Fluchtwegen, Auswahl und Positionierung von Feuerlöschern
  • Erstellung und Aktualisierung von Feuerwehrplänen mit zugehörigem textlichen Teil gemäß DIN 14095
  • Erstellung und Aktualisierung von Feuerwehrlaufkarten gemäß DIN DIN 14675
  • Aufnahme und Aktualisierung von Gebäudegrundrissen oder des Werksgeländes
  • Ausführung in mehreren Sprachen möglich
  • Druck auf Normal- oder UV-beständigem Papier möglich
  • Auslieferung der Flucht- und Rettungspläne mit oder ohne Rahmen
  • Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung Teil A, B und C

Referenzen (Auszug)