AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ITA GmbH

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1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für die vereinbarten Verträge und Leistungen einschließlich Beratungen, Auskünfte, Lieferungen und ähnliches sowie für im Rahmen der Auftragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen und sonstige vertragliche Nebenpflichten, soweit nicht andere Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich getroffen sind. Entgegenstehende Klauseln in den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten als nicht vereinbart.

2. Angebote

Bis zum endgültigen Vertragsschluss bzw. bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind die Angebote der ITA GmbH, insbesondere hinsichtlich Umfang, Ausführung, Preisen und Fristen freibleibend und nicht bindend.
Alle Preise sind netto, also zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen.
Schriftliche Angebote sind 6 Wochen gültig.

3. Leistungsumfang

Für den Umfang der Leistungen ist nur eine von beiden Seiten abgegebene übereinstimmende schriftliche Erklärung maßgebend. Liegt eine solche nicht vor, so ist die schriftliche Auftrags-bestätigung der ITA GmbH oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Auftraggebers maßgebend.
Die vereinbarten Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden Vorschriften – soweit nicht andere Vereinbarungen ausdrücklich und schriftlich getroffen sind – durchgeführt.
Bei Prüfaufträgen ist die ITA GmbH nicht verantwortlich für die Richtigkeit oder Überprüfung der den Prüfungen zugrunde liegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

4. Leistungsfristen/-Termine

Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen und –termine beruhen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Angaben des Auftraggebers. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von der ITA GmbH ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
Wenn die ITA GmbH an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert wird, und die ITA GmbH diese auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht hätte abwenden können, wie z.B. Krieg, Eingriffe von hoher Hand, innere Unruhen, Naturgewalten, Unfälle, Streiks und sonstige Betriebsstörungen, so verlängert sich die Frist der Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Sollte der ITA GmbH die Erbringung der Leistung durch die Behinderung unmöglich oder unzumutbar werden, so kann sie vom Vertrag zurücktreten. Das gleiche Recht hat der Auftraggeber, wenn ihm die Nutzung der Leistung wegen der Verzögerung nicht zumutbar ist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

5. Mitwirkung

Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für die ITA GmbH kostenlos erbracht werden.
Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungs-handlung wiederholt werden müssen oder sich verzögern.

6. Vertraulichkeit

Die ITA GmbH und ihre Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen durch den Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen verpflichtet.
Von schriftlichen Unterlagen, Zeichnungen, Plänen usw., die der ITA GmbH zur Einsicht über-lassen wurden und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, dürfen Abschriften (Ablichtungen) für die Akten der ITA GmbH erstellt werden.

7. Urheberrechte

Alle Urheberrechte und Miturheberrechte an den von der ITA GmbH erstellten Gutachten, Prüfungsergebnissen, Berechnungen, Darstellungen usw. verbleiben bei der ITA GmbH.
Der Auftraggeber darf im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten, Prüfungsergebnisse, Berechnungen, Darstellungen usw. nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungs-gemäß bestimmt sind.

8. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungsbeträge sind ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Skonti werden nicht gewährt.
ITA GmbH ist berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu erheben.
Die Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Bankkonto der ITA GmbH, das auf der Rechnung angegeben ist, zu leisten.
Beanstandungen der Rechnungen der ITA GmbH sind unverzüglich nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Berechtigte Beanstandungen werden auch nach Zahlung der Rechnungssumme anerkannt und ausgeglichen.

9. Abnahme

Die ITA GmbH ist berechtigt, die von ihr geschuldete Leistung auch in Teilleistungen zu erbringen, es sei denn, die Teilleistung hat für den Käufer kein Interesse und der Käufer hat im Vertrag darauf hingewiesen. Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Kommt der Auftraggeber seiner Abnahmeverpflichtung nicht unverzüglich nach, so gilt die Abnahme 4 Kalenderwochen nach Leistungserbringung als erfolgt.

10. Gewährleistung

Mängel der Ware sind unverzüglich nach der Ablieferung schriftlich zu rügen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um Mängel handelt, die bei der Ablieferung nicht erkennbar waren. Als Mangel gilt auch das Fehlen solcher Eigenschaften, die ausdrücklich schriftlich zugesichert sind. Mangelrügen bewirken keine Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Eine Haftung für Mängel, die nicht rechtzeitig gerügt sind, ist ausgeschlossen. Ist ein Mangel rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügt und von uns als berechtigt anerkannt, so nehmen wir nach unserer Wahl entweder eine Nachbesserung an der als mangelhaft erkannten Ware vor oder wir nehmen diese zurück und ersetzen sie unentgeltlich durch einwandfreie Ware. Wir sind berechtigt, anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Die Frist, innerhalb derer Mängelansprüche geltend gemacht werden können, beträgt 2 Jahre für private Verbraucher und 1 Jahr für alle anderen Kunden.

11. Gefahrenübergang

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

12. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist, damit wir unsere Rechte an dem Gegenstand wahrnehmen können.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

13. Haftung

Die Haftung für Schäden irgendwelcher Art durch die ITA GmbH ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit und beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Der Haftungsausschluss zugunsten der ITA GmbH wirkt in gleicher Weise auch zugunsten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

14. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages läßt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.
Der Auftraggeber darf seine Rechte aus diesem Vertrag nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Geschäftsführers der ITA GmbH auf Dritte übertragen.
Erfüllungsort ist Köthen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche ist Köthen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach dem Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage unbekannt ist.
Für alle Streitigkeiten aus Verträgen, Lieferungen und Leistungen der ITA GmbH gilt deutsches Recht.