Arbeitsschutz und sicherheitstechnische Betreuung
Erstellung, Prüfung und Aktualisierung Ihrer Arbeitsschutzdokumentation gemäß ArbSchG § 6 (1) bzw. sicherheitstechnische Regelbetreuung Ihres Unternehmens gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2.
Um das Ziel des Arbeitssicherheitsgesetzes zu erreichen, nämlich Arbeit sicherer zu machen, ist laut Gesetzgeber die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig.
Beschäftigen Sie mehr als 10 Personen, müssen Sie Ihrer Dokumentationspflicht gemäß Arbeitsschutzgesetz § 6 (1) nachkommen. Beschäftigen Sie nur eine Person, die Bio- oder Gefahrstoffe handhabt, dann müssen Sie Ihrer Dokumentationspflicht gemäß Biostoff- oder Gefahrstoffverordnung nachkommen.
Unsere Sicherheitsingenieure (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) beraten Sie zu allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Sicherheitstechnik. Sie ermitteln im Rahmen von Betriebsbegehungen, Gefährdungsanalysen und Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzungen (ASA) mögliche Gefährdungen oder Sicherheitsmängel in Ihrem Unternehmen. Zusammen mit unseren Sicherheitsingenieuren machen Sie Ihr Unternehmen rechtssicher und halten Ihre Arbeitsschutzdokumentation immer aktuell.
Im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung oder separat übernehmen wir für Sie u.a.:
- Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
- Schulung bzw. Unterweisung der Beschäftigten zu Themen des Arbeitsschutzes
- Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe und der Arbeitsumgebung
- Sicherheitstechnische Prüfung von Betriebsanlagen und Arbeitsmitteln
- Unterstützung bei der sicherheitsgerechten Planung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen
- Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung
- Ergonomie von Bildschirmarbeitsplätzen nach der DGUV Information 215-410
- Gefährdungs- und Belastungsanalysen gemäß ArbSchG
- Untersuchung von Arbeitsunfällen
- Beratung zum Lärm- und Brandschutz sowie Durchführung von Arbeitsplatzlärmmessungen
- Erstellung, Prüfung und Aktualisierung Ihrer Arbeitsschutzdokumentation, wie z.B.:
- Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Arbeitsmittel
- Pläne und Listen / Datenbank / Managementhandbuch für die persönliche Arbeitsschutzausrüstung (Lagerung, Verwaltung und Prüfung)
- GHS-Gefahrstoffverzeichnis
- Lärmkataster
- Hautschutzplan
- Brandschutzordnung Teil A, B und C
- Flucht- und Rettungspläne
Referenzen (Auszug)