Explosionsschutz

Explosionsschutz

Die Bedeutung des Explosionsschutzes ist mit der fortschreitenden Industrialisierung gewachsen. Nicht nur in der chemischen Industrie müssen Explosionsgefahren betrachtet werden, sondern auch in vielen anderen betrieblichen Bereichen der Industrie und des Gewerbes. Die §§ 6 und 11 der Gefahrstoffverordnung bilden hierzu die rechtliche Grundlage.

In einem Betrieb kann eine Explosionsgefahr bestehen:

  • wenn brennbare Flüssigkeiten oder brennbare Gase hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden, und dabei gefährliche Gase, Dämpfe oder Nebel entstehen (z.B. Tanklager)
  • wenn brennbare Stäube gelagert werden (z.B. Mischfutterwerke)
  • wenn brennbare feste Stoffe be- oder verarbeitet werden und dabei Staub entsteht

Das Explosionsschutzdokument beschreibt angemessene Vorkehrungen, um den Explosionsschutz in Ihrem Unternehmen sicherzustellen. Gern erstellen wir für Sie ein Explosionsschutzdokument inkl. Zonenplänen und beraten Sie zu allen Fragen des Explosionsschutzes.

 Wir übernehmen für Sie u.a.:

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach §6 GefahrstoffV
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • Erarbeitung von Explosionsschutzkonzepten gemäß § (9) GefahrstoffV
  • Prüfung der Explosionssicherheit von Arbeitsplätzen

 Referenzen (Auszug)